AGB & Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

  1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Werden mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung getrennt geliefert, so beginnt die 14-tägige Frist mit dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat
  2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie der „Atelier Stofftiger.eu Inh. Ingo Silly“ (Klammrstrasse 79a, 6020 Innsbruck, E-Mail: servus@atelier-stofftiger.eu, Tel. +43 (0)664 184 77 78) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten angeführte Musterwiderrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
  3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  4. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle Zahlungen, die die „Atelier Stofftiger.eu Inh. Ingo Silly“ von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der Stofftiger.eu Inh. Ingo Silly eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Die die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
  5. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet haben, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
  6. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:
    Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
    Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Verbrauchergeschäften

(kurz: "AGB") der „Atelier Stofftiger.eu Inh. Ingo Silly“, Klammstraße 79a, 6020 Innsbruck (kurz: "Unternehmer") für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Unternehmer und Verbrauchern

I. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Für den Geschäftsverkehr des Unternehmers gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

(2) Die einmal zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer in Kraft gesetzten AGB des Unternehmers sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen denselben, auch wenn auf die AGB des Unternehmers nicht erneut ausdrücklich Bezug genommen wird.

(3) Die Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung von Verträgen zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

II. Vertragsabschluss und Preisgestaltung

(1) Dem Unternehmer zugegangene Anbote eines Verbrauchers werden von jenem nur durch schriftliche Annahmeerklärungen oder durch Erfüllung angenommen.

(2) Anbote des Unternehmers (Stoffartikel wie Wende-Pumphosen für Babys, Halstücher, Stirnbänder, Duftsäckchen, Zirbenpolster, Sitzkissen etc.) sind grundsätzlich freibleibend und auch nach Einlangen der Bestellung des Verbrauchers für den Unternehmer abänderbar bzw. widerrufbar. Alle Angaben auf der vom Unternehmer betriebenen Homepage, abrufbar unter: https://www.atelier-stofftiger.eu, in Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind jedenfalls unverbindlich und nur maßgeblich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden.

(3) Geringfügige Leistungsänderungen – wie technische, farbliche und formmäßige Änderungen oder Abweichungen – sind vom Verbraucher zum Listenpreis nur zu akzeptieren, sofern sie dem angestrebten Verwendungszweck nicht zuwiderlaufen. In jedem Fall ist eine Genehmigung des Verbrauchers einzuholen, sofern der Unternehmer nicht nachweisen kann, dass die Leistungsänderung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

(4) Hinsichtlich der Preise, der Währung, in der zu bezahlen ist, und der im Preis enthaltenen Nebenleistungen gelten jeweils die Bedingungen, wie sie im Internet auf der Website des Unternehmers veröffentlicht sind.

(5) Erfolgen Vertragsabschlüsse ohne gesonderte Preisbestimmung, so gelten die Listenpreise am Tag der Angebotslegung als vereinbart.

III. Lieferung bzw. Leistung, Gefahrenübergang, Verzug

(1) Es gelten die Lieferbedingungen, wie sie im Internet auf der Website des Unternehmers veröffentlicht sind. Mangels Sonderregelung hat der Unternehmer Lieferungen und Leistungen „ab Innsbruck“ zu erbringen.

(2) Erfüllungsort für alle vom Unternehmer und vom Verbraucher zu erfüllenden Verpflichtungen ist 6020 Innsbruck / Österreich.

(3) Die Gefahr geht - auch bei Teillieferungen - jeweils dann auf den Verbraucher über, wenn die Ware das Auslieferungslager des Unternehmers verlässt, sofern im Einzelnen nichts anderes vereinbart wurde. Wurde die Abholung der Ware beim Unternehmer vereinbart, gilt dies bereits mit termingerechter Bereitstellung.

(4) Ein Liefertermin bzw. eine Lieferfrist ist nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Geringfügige Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung sind möglich, sofern dies dem Verbraucher zumutbar und dies sachlich gerechtfertigt ist.

(6) Verzögert sich eine Leistung bzw. Lieferung durch einen vom Unternehmer unverschuldeten Umstand, verlängert sich die Leistungs- bzw. Lieferzeit auch ohne gesonderte Erklärungen angemessen, ohne dass der Unternehmer Rechtsfolgen welcher Art auch immer zu verantworten hat; dies selbst, wenn der Unternehmer seinerseits bereits mit anderen Verpflichtungen in Verzug ist. Bei unangemessener Erschwerung der Auftragsausführung sowie bei unverschuldeten Behinderungen wie Betriebsstörungen, Elementarereignisse oder mangelnde Belieferung durch den eigenen Lieferanten ist der Unternehmer unter Ausschluss von Schadenersatz- und Nachlieferungsansprüchen zum Rücktritt berechtigt.

(7) Hat der Unternehmer den Verzug verschuldet, kann der Verbraucher nach schriftlicher Setzung und Ablauf einer angemessenen Frist entweder Erfüllung verlangen oder den Rücktritt erklären. Der Rücktritt ist vom Verbraucher schriftlich zu erklären. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

(8) Der Unternehmer ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und darüber auch Teilrechnungen zu legen.

(9) Nimmt der Verbraucher die vertragsgemäße Ware bzw. Leistung nicht am richtigen Ort oder zur richtigen Zeit an, kann der Unternehmer unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Bei Gefahr in Verzug kann der Unternehmer nach seiner Wahl die Ware bei sich einlagern, wofür der Verbraucher eine übliche Lagergebühr pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einlagern. Es steht dem Unternehmer jedoch auch frei eine Verwertung "bestens" auf Rechnung und Kosten des Verbrauchers vornehmen, ohne ersatzpflichtig zu werden. Zudem hat der Vertragspartner die Lieferkosten zu tragen.

(10) Verpackung wird brutto für netto mit der Ware verrechnet und bei Lieferung an andere Unternehmer nicht zurückgenommen.

IV. Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung

(1) Die Zahlung durch den Verbraucher kann durch Kreditkarte, Paypal, Vorauskasse, per Nachnahme oder auf offene Rechnung erfolgen.

(2) Im Falle der Nichtzahlung einer fälligen Forderung sind auch alle übrigen Forderungen ohne ausdrückliche Fälligstellung sofort fällig.

(3) Der Zahlungsverzug tritt ohne weitere Aufforderung von selbst ein. Verzugszinsen werden bei Verbrauchern in der Höhe von 4 % pa über den Zinsen bei vertragsgemäßer Zahlung vereinbart. Der Unternehmer ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Verbrauchers ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

(4) Der Verbraucher verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die dem Anbieter entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

(5) Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt den Unternehmer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Unternehmer ist überdies von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt der Unternehmer den Rücktritt vom Vertrag, sind bereits gelieferte Waren sofort auf Kosten des Verbrauchers zurückzustellen, Ersatz für eine allfällige Wertminderung zu leisten und dem Unternehmer alle Aufwendungen zu ersetzen.

(6) Mangels freiwilliger Zurückstellung der Waren ist der Unternehmer berechtigt, sich die Gewahrsame daran auch eigenmächtig zu verschaffen, ohne dass dadurch dem Verbraucher Rückgabe-, Unterlassungs-, Ersatzansprüche oder sonstige zivilrechtliche Ansprüche welcher Art auch immer zustehen.

V. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen, vorbehaltlosen Zahlung aller Ansprüche des Unternehmens aus einer Warenlieferung einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Zinsen, Kosten und Spesen durch den Verbraucher bleibt die gelieferte Ware im unbeschränkten Eigentum des Unternehmers. Der Verbraucher hat auf seine Kosten und von sich aus alle Handlungen zu setzen, die zur Begründung bzw. Erhaltung des Eigentumsvorbehaltes nötig sind. Der Verbraucher hat über Aufforderung jederzeit binnen 24 Stunden auf seine Kosten eine Aufstellung aller noch bei ihm befindlichen Vorbehaltswaren (samt Kaufdatum und Rechnungsnummer) zu übergeben.

(2) Der Verbraucher darf bis zu vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. 

VI. Forderungsabtretung

(1) Die Abtretung von Forderungen des Verbrauchers gegen den Unternehmer an Dritte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers unzulässig.

(2) Der Verbraucher darf mit seinen Forderungen gegen Forderungen des Unternehmers aufrechnen, sofern die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers gegeben ist oder die Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Unternehmers stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Unternehmer anerkannt worden sind.

VII. Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei Verträgen im Fernabsatz

(1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag – so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift – innerhalb von vierzehn Werktagen zurücktreten, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher. Es genügt, wenn er die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat. Der Verbraucher kann für den Rücktritt das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I dieser AGB verwenden.

(2) Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei folgenden Verträgen:

- Stoffartikel, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,

(3) Der Verbraucher hat die Ware unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an den Unternehmer zurückzustellen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen. Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

(4) Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie der Verbraucher die empfangene Ware zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbunden Minderung des gemeinen Wertes der Ware, zu zahlen.

(5) Der Unternehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist

VIII. Schadenersatz

(1) Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.

(2) Bei Vertragsauflösung ist der Unternehmer nur bei grobem Verschulden verpflichtet, zurückzuzahlende Beträge zu verzinsen.

IX. Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für alle zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher abgeschlossenen Verträge und alle sich aus dem rechtswirksamen Bestehen oder Nichtbestehen dieser Verträge ergebenden Ansprüche wird die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und denen des UN-Kaufrechtes (UNCITRAL) vereinbart.

(2) Zur Entscheidung aller aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher entstehenden Streitigkeiten ist das für 6020 Innsbruck/Österreich jeweils sachlich zuständige Gericht zuständig, sofern nicht der zwingende Verbrauchergerichtsstand des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Wohnsitzes des Verbrauchers greift.

X. Datenverarbeitung, Zustelladresse

(1) Der Verbraucher erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages vom Anbieter automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Unternehmer ist zur Weitergabe dieser Daten an Dritte berechtigt.

(2) Alle Zustellungen aufgrund des Vertragsverhältnisses erfolgen an die zuletzt bekanntgegebene Adresse. Der Verbraucher ist verpflichtet, eine Änderung der Zustelladresse bekanntzugeben, andernfalls eine Zustellung an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Verbrauchers erfolgt.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer und Dritte

(kurz: "AGB") der „Atelier Stofftiger.eu Inh. Ingo Silly“, Klammstraße 79a, 6020 Innsbruck (kurz: "Unternehmer") für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Unternehmer und Dritten (diese kurz: "Vertragspartner")

I. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Der Unternehmer schließt Verträge mit seinen Vertragspartnern ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Bedingungen. Davon abweichende Bedingungen eines Vertragspartners gelten nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Erfolgt ohne eine solche ausdrückliche gesonderte schriftliche Vereinbarung eine Zusendung von Bedingungen des Vertragspartners, verzichtet dieser auf daraus entspringende Rechtswirkungen.

(2) Die einmal zwischen dem Vertragspartner und dem Unternehmer in Kraft gesetzten AGB des Unternehmers sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen denselben, auch wenn auf die AGB des Unternehmers nicht erneut ausdrücklich Bezug genommen wird.

(3) Die Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung von Verträgen zwischen dem Unternehmer und seinen Vertragspartnern bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Der Rechtsbehelf der Aufhebung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen.

II. Vertragsabschluss und Preisgestaltung

(1) Dem Unternehmer zugegangene Anbote seiner Vertragspartner werden von jenem nur durch schriftliche Annahmeerklärungen oder durch Erfüllung angenommen. Der Vertragspartner ist an sein Anbot ab Einlangen für zwölf Wochen gebunden.

(2) Anbote des Unternehmers sind grundsätzlich freibleibend und auch nach Einlangen der Stellungnahme des Vertragspartners für den Unternehmer abänderbar bzw. widerrufbar. Alle Angaben auf der vom Unternehmer betriebenen Homepage, abrufbar unter: https://www.atelier-stofftiger.eu, in Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind jedenfalls unverbindlich und nur maßgeblich, wenn sie vom Unternehmer in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden.

(2) Technische, farbliche und formmäßige Änderungen oder Abweichungen von Vorgaben aller Art sind vom Vertragspartner zum Listenpreis zu akzeptieren, sofern sie dem von diesem angestrebten Verwendungszweck nicht zuwiderlaufen.

(3) Soweit im Einzelfall nicht abweichende Vereinbarungen getroffen werden, gelten hinsichtlich der Preise, der Währung, in der zu bezahlen ist, und der im Preis enthaltenen Nebenleistungen jeweils die länderspezifischen "Zahlungs- und Lieferkonditionen" des Unternehmers. Diese erhält der Vertragspartner vor dem Bestellvorgang.

(4) Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung durch beide Vertragsteile die Preise des Unternehmers laut dessen Preisliste, so führt dies zu einer entsprechenden Preisanpassung. In diesem Fall kann der Vertragspartner unverzüglich nach Bekanntgabe der Preiserhöhung telegraphisch, fernschriftlich oder per Telefax vom Vertrag zurücktreten. Sind die Preiserhöhungen jedoch auf den Unternehmer treffende Erhöhungen von Nebenkosten wie Frachtraten, Versicherungsprämien, Zöllen, Währungsschwankungen etc. zurückzuführen, steht dem Vertragspartner kein Rücktrittsrecht zu.

(5) Erfolgen Vertragsabschlüsse ohne gesonderte Preisbestimmung, so gelten die Listenpreise am Tag der Rechnungslegung als vereinbart.

III. Lieferung bzw. Leistung, Gefahrenübergang, Verzug

(1) Lieferungen und Leistungen werden insbesondere hinsichtlich der Lieferklauseln entsprechend den länderspezifischen "Zahlungs- und Lieferkonditionen" des Unternehmers erbracht. Mangels Sonderregelung hat der Unternehmer Lieferungen und Leistungen in Zusammenhang mit der angebotenen Ware „ab Innsbruck“ zu erbringen.

(2) Erfüllungsort für alle vom Unternehmer und seinen Vertragspartnern zu erfüllenden Verpflichtungen ist 6020 Innsbruck / Österreich.

(3) Unbeachtlich der Lieferklauseln gemäß länderspezifischer "Zahlungs- und Lieferkonditionen" geht die Gefahr - auch bei Teillieferungen - jeweils dann auf den Vertragspartner über, wenn die Ware das Auslieferungslager des Unternehmers verlässt. Wurde die Abholung des Stoffartikels beim Unternehmer vereinbart, gilt dies bereits mit termingerechter Bereitstellung.

(4) Ein Liefertermin bzw. eine Lieferfrist ist nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit bei Vertragsabschluss ausdrücklich bezeichnet wurde. Auch in diesem Falle ist der Unternehmer erst dann zur Leistungsausführung verpflichtet, sobald der Vertragspartner all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

(5) Geringfügige Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung sind möglich, sofern dies dem Verbraucher zumutbar und dies sachlich gerechtfertigt ist.

(6) Verzögert sich eine Leistung bzw. Lieferung durch einen vom Unternehmer unverschuldeten Umstand, verlängert sich die Leistungs- bzw. Lieferzeit auch ohne gesonderte Erklärungen angemessen, ohne dass der Unternehmer Rechtsfolgen welcher Art auch immer zu verantworten hat; dies selbst, wenn der Unternehmer seinerseits bereits mit anderen Verpflichtungen in Verzug ist. Die hiedurch entstandenen Mehrkosten sind vom Vertragspartner zu tragen. Bei unangemessener Erschwerung der Auftragsausführung sowie bei unverschuldeter Behinderung wie Betriebsstörungen, Elementarereignissen oder mangelnder Belieferung durch den eigenen Lieferanten ist der Unternehmer unter Ausschluss von Schadenersatz- und Nachlieferungsansprüchen zum Rücktritt berechtigt.

(7) Hat der Unternehmer den Verzug verschuldet, kann der Vertragspartner nach schriftlicher Setzung und Ablauf einer angemessenen, mindestens vierwöchigen Nachfrist entweder Erfüllung verlangen oder den Rücktritt erklären. Der Rücktritt ist vom Vertragspartner mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

(8) Der Unternehmer kann jedenfalls - ohne für sich Verzugsfolgen auszulösen - seine Lieferung oder Leistung vom Eingang bedungener Anzahlungen, von der Erfüllung aller übrigen Vertragspflichten sowie von der fristgerechten Zahlung auch anderer Forderungen abhängig machen. Ergibt eine Bonitätsprüfung des Vertragspartners durch den Unternehmer bzw. seinen Versicherer ein negatives Ergebnis kann er die Lieferung des Stoffartikels jedenfalls von der gänzlichen Vorauszahlung oder Aushändigung einer geeigneten Bankgarantie im Original abhängig zu machen.

(9) Soweit rechtlich zulässig, sind Schadenersatzansprüche – dies jedenfalls im Falle einer leichten Fahrlässigkeit – aufgrund eines Verzuges auf Seiten des Unternehmens ausgeschlossen.

(10) Bei Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Leistung erlöschen alle vertraglichen Verpflichtungen. Ist die Unmöglichkeit – aber auch ein Liefer- bzw. Leistungsverzug – durch Nichtlieferung bzw. verspätete Lieferung eines Zulieferers des Unternehmers bedingt, steht dem Vertragspartner jedenfalls kein Schadenersatzanspruch zu.

(11) Der Unternehmer ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und darüber auch Teilrechnungen zu legen.

(12) Von außen sichtbare Beschädigungen bzw. Fehlmengen bei gelieferten Stoffartikeln sind durch den Empfänger bei der Übernahme bei sonstigem Rechtsverlust schriftlich festzustellen; die Annahme kann deshalb nicht verweigert werden.

(13) Nimmt der Vertragspartner die vertragsgemäße Ware bzw. Leistung nicht am richtigen Ort oder zur richtigen Zeit an, kann der Unternehmer unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurück treten. Bei Gefahr in Verzug kann der Unternehmer nach seiner Wahl die Ware bei sich einlagern, wofür der Vertragspartner übliche Lagergebühren pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einlagern. Es steht dem Unternehmer jedoch auch frei eine Verwertung "bestens" auf Rechnung und Kosten des Vertragspartners vornehmen, ohne ersatzpflichtig zu werden. Zudem hat der Vertragspartner die Lieferkosten zu tragen.

(14) Verpackung wird brutto für netto mit der Ware verrechnet und bei Lieferung an andere Unternehmer nicht zurückgenommen.

IV. Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung

(1) Sofern die länderspezifischen "Zahlungs- und Lieferkonditionen" des Unternehmers nichts anderes vorsehen, ist das Entgelt binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzugsfrei fällig; ein Skontoabzug ist unzulässig. Alle Zahlungen haben auf ein Bankkonto des Unternehmers zu erfolgen. Zahlungen des Vertragspartners gelten erst mit dem Zeitpunkt des unwiderruflichen Einganges auf einem Bankkonto des Unternehmers als geleistet. Zahlungen kann der Unternehmer – unbeachtlich ihrer Widmung – nach freier Wahl auf die offenen Forderungen anrechnen.

(2) Im Falle der Nichtzahlung einer fälligen Forderung sind auch alle übrigen Forderungen ohne ausdrückliche Fälligstellung sofort fällig. Gleiches gilt für den Fall einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners.

(3) Der Zahlungsverzug tritt ohne weitere Aufforderung von selbst ein. Verzugszinsen werden bei Unternehmern in der Höhe von 10 % pa über dem Euribor vereinbart; ein allfälliger höherer Zinsschaden oder Kursverlust ist zu ersetzen. Der Unternehmer ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Vertragspartners ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

(4) Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die dem Anbieter entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 gemäß § 458 UGB als Entschädigung für Betreibungskosten. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt unberührt.

(5) Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt den Unternehmer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Unternehmer ist überdies von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Erklärt der Unternehmer aus dem obigen Grund den Rücktritt vom Vertrag, sind bereits gelieferte Waren sofort auf Kosten des Vertragspartners zurückzustellen, Ersatz für eine allfällige Wertminderung zu leisten und dem Unternehmer alle Aufwendungen zu ersetzen. Zur Abgeltung des in diesem Zusammenhang entstehenden Schadens hat der Vertragspartner ohne Mäßigungsrecht eine Stornogebühr von 20 % des Bruttofakturenbetrages ohne weitere Nachweise mit sofortiger Fälligkeit zu bezahlen; ein darüber hinausgehender Schaden ist zu ersetzen.

(6) Mangels freiwilliger Zurückstellung der Waren ist der Unternehmer berechtigt, sich die Gewahrsame daran auch eigenmächtig zu verschaffen, ohne dass dadurch dem Vertragspartner Rückgabe-, Unterlassungs-, Ersatzansprüche oder sonstige zivilrechtliche Ansprüche welcher Art auch immer zustehen.

(7) Sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, steht dem Vertragspartner ein Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht an den Waren des Unternehmers nicht zu. Bei gerechtfertigter Reklamation ist der Vertragspartner – außer in den Fällen der Rückabwicklung – nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt

V. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen, vorbehaltlosen Zahlung aller Ansprüche des Unternehmens aus einer Warenlieferung einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Zinsen, Kosten und Spesen durch den Vertragspartner bleibt die gelieferte Ware im unbeschränkten Eigentum des Unternehmers. Der Vertragspartner hat auf seine Kosten und von sich aus alle Handlungen zu setzen, die zur Begründung bzw. Erhaltung des Eigentumsvorbehaltes nötig sind. Der Vertragspartner hat über Aufforderung jederzeit binnen 24 Stunden auf seine Kosten eine Aufstellung aller noch bei ihm befindlichen Vorbehaltswaren (samt Kaufdatum und Rechnungsnummer) zu übergeben.

(2) Eine Veräußerung oder Verpfändung bzw. sonstige Sicherstellung der bzw. durch die Vorbehaltsware ist nur mit ausdrücklicher - jederzeit formlos widerrufbarer - Zustimmung des Unternehmers zulässig, wobei der Vertragspartner seine Abnehmer auf den Eigentumsvorbehalt des Unternehmers hinzuweisen hat. Die Zustimmung erlischt automatisch im Falle einer Insolvenz oder Exekutionsführung. Unabhängig davon bietet der Vertragspartner bereits hiermit unwiderruflich an, für den Fall der Weiterveräußerung dieser Waren alle daraus entstehenden Forderungen an den Unternehmer zu dessen Befriedigung zahlungshalber abzutreten. Der Unternehmer kann dieses Abtretungsanbot jederzeit ohne zeitliche Begrenzung bei Kostentragung durch den Vertragspartner annehmen und ist zur Einziehung berechtigt. Das Gleiche gilt für etwaige Forderungen aus einem Versicherungsvertrag. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware gegen Elementarereignisse versichern zu lassen.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die gelieferte Ware – insbesondere durch Pfändungen oder sonstige Inanspruchnahme – ist der Vertragspartner auf seine Kosten zur umgehenden Verständigung des Unternehmers, zur Wahrung dessen Eigentums verpflichtet und hat auf das Eigentumsrecht des Unternehmers hinzuweisen. Er hat überdies dem Unternehmer sämtliche im Zusammenhang mit der Sicherung des Rechtes erwachsenden Kosten zu ersetzen. Im Falle der Nichtzahlung einer fälligen Forderung des Unternehmers, der Zahlungseinstellung, der Insolvenzeröffnung oder der Exekution auf eine Vorbehaltsware, hat der Vertragspartner alle Vorbehaltswaren sofort an den Unternehmer zurückzustellen. Die Zurücknahme der gelieferten Ware ist ohne anders lautende Erklärung nicht einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen. Wird die Vorbehaltsware vom Unternehmer ausgesondert, so kann er eine Einlagerung auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners vornehmen.

VI. Abtretung

(1) Die Abtretungen von Forderungen sowie Rechten und Pflichten des Vertragspartners gegen den Unternehmer an Dritte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers unzulässig.

(2) Der Vertragspartner darf mit seinen Forderungen nicht gegen Forderungen des Unternehmers aufrechnen.

VII. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist für die vom Unternehmer angebotenen Stoffartikel beträgt für alle Mängel 6 Monate ab Gefahrübergang; für Ersatzstücke und Nachbesserungen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Ansprüche aus Gewährleistung verjähren jedenfalls binnen 6 Monaten ab fristgerechter Rüge. Im Gewährleistungsfall trifft den Unternehmer kein Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Entschädigungen welcher Art auch immer.

(2) Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen.

(3) Sichtbare Mängel oder fehlende Teile bei den Stoffartikeln sind bei sonstigem Gewährleistungsausschluss unverzüglich – verdeckte Mängel binnen 8 Tagen nach ihrem Entdecken – einlangend mittels eingeschriebenen Briefes spezifisch zu rügen, ansonsten die Ware als vorbehaltlos und mangelfrei übernommen gilt.

(4) Der Unternehmer kann Gewährleistungsansprüche nach seiner Wahl abschließend erfüllen durch
(a)Nachtrag des Fehlenden,
(b)Nachbesserung des Stoffartikels an Ort und Stelle,
(c)Nachbesserung an einem vom Unternehmer bezeichneten Ort oder durch
(d)Ersatz des mangelhaften Stoffartikels bzw. von Teilen desselben.

(5) In Fällen eines wesentlichen und unbehebbaren Mangels steht dem Unternehmer die Wahl zwischen Austausch und Wandlung frei. Vorstehende Befreiungsbefugnisse (a-d) gelten auch für jene Fälle, in denen nach der Beschaffenheit des Stoffartikels dem Vertragspartner anstelle oder neben dem Anspruch auf Gewährleistung auch noch andere Ansprüche (z.B. auf Anfechtung oder Anpassung des Vertrages wegen Irrtum oder sonstiger Willensmängel) zustehen.

(6) Die durch die vorstehenden Maßnahmen auflaufenden Kosten sind – mit Ausnahme der Versandkosten der Ersatzware bzw. der Ersatzteile – vom Vertragspartner zu tragen. Grundsätzlich beschränkt sich der Gewährleistungsumfang für ins Ausland verbrachte Waren auf Leistungen, die im Gewährleistungsfalle am Ort des Grenzübertritts entstanden wären.

(7) Die Gewährleistung des Unternehmers ist ausgeschlossen, wenn der Stoffartikel unüblich gebraucht wurde, der Mangel durch den Vertragspartner bzw. Dritte verursacht wurde, diese selbst Manipulationen oder Reparaturen an den Stoffartikeln vorgenommen haben oder solange der Vertragspartner seine Verpflichtung – so insbesondere die auf Zahlung – nicht erfüllt. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Verbrauchs- und Verschleißteile.

(8) § 933b ABGB findet keine Anwendung.

VIII. Schadenersatz und Produkthaftung

(1) Zum Schadenersatz ist der Unternehmer in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz sowie krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Der Ersatz von mittelbaren Schäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Zinsverlusten sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Vertragspartner ist ausgeschlossen. Sofern im Einzelfall ein weitergehender Haftungsausschluss zulässig ist, gilt dieser als vereinbart. Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch und Nichteinhaltung allfälliger vom Unternehmer aufgestellten Bedingungen für die Benutzung ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

(2) Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung für Schäden jedenfalls auf das 10-fache des Nettofakturenbetrages der gelieferten, mit dem Schaden zusammenhängenden Stoffartikels beschränkt.

(3) Bei Vertragsauflösung ist der Unternehmer nur bei grobem Verschulden verpflichtet, zurückzuzahlende Beträge zu verzinsen.

(4) Sämtliche Haftungsansprüche verjähren sechs Monate ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.

(5) Die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen des Schadens, die Verursachung und Adäquanz sowie das Verschulden, insbesondere das Vorliegen leichter oder grober Fahrlässigkeit, und die Rechtswidrigkeit liegt beim Vertragspartner.

(6) Sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen, ist eine Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen vergleichbaren Normen, unabhängig welcher Rechtsordnung sie entspringen, ausgeschlossen

IX. Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für alle zwischen dem Unternehmer und seinem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge und alle sich aus dem rechtswirksamen Bestehen oder Nichtbestehen dieser Verträge ergebenden Ansprüche wird die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und denen des UN-Kaufrechtes (UNCITRAL) vereinbart.

(2) Der Unternehmer und der Vertragspartner vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmer und dem Vertragspartner entstehenden Streitigkeiten ist das für 6020 Innsbruck/Österreich jeweils sachlich zuständige Gericht zuständig. Der Unternehmer kann jedoch den Vertragspartner auch an einem anderen in- oder ausländischen Gerichtsstand belangen.

X. Teilnichtigkeit

Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nicht gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

XI. Datenverarbeitung, Zustelladresse

(1) Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages vom Anbieter automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Unternehmer ist zur Weitergabe dieser Daten an Dritte berechtigt.

(2) Alle Zustellungen aufgrund des Vertragsverhältnisses erfolgen an die zuletzt bekanntgegebene Adresse. Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine Änderung der Zustelladresse bekanntzugeben, andernfalls eine Zustellung an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Vertragspartners wirksam erfolgt.

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